Die Preise für private Arbeitsvermittler in Deutschland hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Vermittlung, die Position, die Qualifikation des Kandidaten und die regionale Nachfrage. Es gibt Unterschiede zwischen privat finanzierten Arbeitsvermittlern und solchen, die über einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) arbeiten, den die Bundesagentur für Arbeit ausstellt.

1. Private Arbeitsvermittler ohne AVGS (selbstfinanzierte Vermittlung)

Wenn ein Arbeitnehmer einen privaten Arbeitsvermittler direkt ohne staatliche Unterstützung beauftragt, erfolgt die Bezahlung häufig nach einem erfolgsbasierten Modell. In diesem Fall zahlt der Arbeitnehmer nur dann, wenn der Vermittler erfolgreich eine Arbeitsstelle vermittelt hat.

  • Vermittlungsprovision: Die übliche Gebühr für eine erfolgreiche Vermittlung liegt in der Regel bei 1.500 bis 2.500 Euro, kann aber je nach Branche, Region und Schwierigkeitsgrad der Vermittlung variieren.
  • Prozentuale Vergütung: Einige Vermittler berechnen stattdessen einen prozentualen Anteil des Bruttojahresgehalts. Dies kann etwa 2 % bis 3 % des ersten Jahresgehalts betragen.

Wichtig: Diese Form der Vermittlung ist vor allem dann üblich, wenn der Arbeitsuchende spezialisierte Dienste in Anspruch nimmt oder auf eine sehr spezifische Stelle vermittelt werden möchte. Es kann auch vorkommen, dass Vermittler eine Kombination aus Festpreis und Erfolgsprovision verlangen.

2. Private Arbeitsvermittler mit AVGS (durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert)

Wenn der Arbeitsuchende einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Bundesagentur für Arbeit erhält, übernimmt der Staat die Kosten für den Vermittler. Der Vermittler erhält sein Honorar direkt von der Arbeitsagentur.

  • Kosten für den Arbeitnehmer: Für den Arbeitnehmer selbst fallen in diesem Fall keine Kosten an. Die Vermittlung ist mit einem AVGS komplett kostenlos.
  • Vergütung für den Vermittler: Der private Arbeitsvermittler erhält eine Vergütung von der Bundesagentur für Arbeit, die sich nach festgelegten Tarifen richtet:
  • Der Vermittler bekommt in der Regel 2.000 Euro, aufgeteilt in zwei Raten:
    1. 1.000 Euro bei erfolgreicher Vermittlung und nach Abschluss des Arbeitsvertrags.
    2. 1.000 Euro nach einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer des vermittelten Arbeitnehmers.

Der AVGS kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt werden, wenn der Arbeitssuchende als förderungswürdig eingestuft wird.

3. Spezialfälle und höhere Qualifikationen

Für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte oder in spezifischen Branchen können die Preise deutlich höher liegen. Hier kommen oft spezialisierte Arbeitsvermittler oder Headhunter zum Einsatz, die entweder erfolgsbasiert oder auf Vertragsbasis arbeiten.

  • Fachkräftevermittlung: Hier können die Kosten für den Arbeitnehmer (bei selbstfinanzierter Vermittlung) oder den Arbeitgeber höher ausfallen, oft bis zu 3.000 bis 5.000 Euro, insbesondere für Positionen, die schwer zu besetzen sind.
  • Spezialvermittlungen: Wenn ein Vermittler auf sehr spezifische Branchen oder Berufe spezialisiert ist, etwa im IT- oder Ingenieurwesen, können die Preise entsprechend angepasst werden.

Fazit:

  • Mit AVGS: Für Arbeitsuchende mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung kostenlos, da die Bundesagentur für Arbeit die Kosten übernimmt.
  • Ohne AVGS: Wenn keine staatliche Unterstützung vorliegt, müssen Arbeitnehmer für die Dienstleistungen eines privaten Arbeitsvermittlers in der Regel 1.500 bis 2.500 Euro auf Erfolgsbasis zahlen, oder es wird ein prozentualer Anteil vom ersten Jahresgehalt verlangt.

Der Preis hängt immer von der Branche, der gesuchten Position und der Art der Dienstleistung ab. Es ist ratsam, vorab die Bedingungen und möglichen Kosten mit dem Vermittler zu klären.